# Impressum auf Social Media: So geht es auf jeder Plattform

> Geschäftlich genutzte Social-Media-Profile brauchen in Deutschland ein Impressum nach § 5 DDG. Es muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. In der Praxis reicht meist ein klar beschrifteter Link wie „Impressum“ im Profil, der mit höchstens zwei Klicks zu einer vollständigen Anbieterkennzeichnung auf der eigenen Website führt.

- URL: https://social-media-konzepte.de/strategie/impressum-social-media/
- Sprache: de
- Aktualisiert: 2026-10-19
- Herausgeber: Social Media Konzepte (OnlineBuilders LLC, https://onlinebuilders.biz)

Ein Firmenprofil auf Instagram ist schnell angelegt. Name, Logo, drei Sätze in die Bio, fertig. Was dabei fast immer vergessen wird: Rechtlich ist dieses Profil ein eigener digitaler Dienst, und für den gilt dieselbe Impressumspflicht wie für die Website.

Die Verbraucherzentrale Bayern hat zwischen April und Juni 2025 die Instagram-Profile von 26 großen Influencern mit jeweils mehr als 500.000 Followern geprüft. Bei 23 davon fand sie Verstöße gegen Impressumspflicht oder Werbekennzeichnung. Wenn schon Profis mit Agentur und Management das nicht sauber hinbekommen, lohnt ein genauer Blick.

## Wer ein Impressum braucht

Die Pflicht steht seit Mai 2024 in § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG), das das alte Telemediengesetz abgelöst hat. Wer also noch „§ 5 TMG“ in seinem Impressum stehen hat, sollte das gleich mit korrigieren. Betroffen sind geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene digitale Dienste. Ein Unternehmensprofil gehört dazu, auch wenn die Plattform selbst kostenlos ist, weil es dem Absatz dient.

Kein Impressum braucht ein rein privates Profil. Die Grenze ist allerdings schnell überschritten: Ein Account, der eigene Produkte zeigt, auf einen Shop verlinkt oder bezahlte Kooperationen enthält, gilt als geschäftlich. Bei Selbstständigen, die ihr privates Profil auch beruflich nutzen, ist die Grenze fließend. Im Zweifel lieber ein Impressum setzen.

## Was ins Impressum gehört

§ 5 Abs. 1 DDG listet die Pflichtangaben. Für die meisten kleinen Unternehmen sind das diese:

**Pflichtangaben im Impressum nach § 5 Abs. 1 DDG (typischer Fall)**

- [ ] Name bzw. Firma, bei juristischen Personen mit **Rechtsform** und vertretungsberechtigter Person
- [ ] Vollständige Anschrift, kein Postfach
- [ ] E-Mail-Adresse und eine weitere schnelle Kontaktmöglichkeit, z. B. Telefon
- [ ] Registergericht und Registernummer, falls im Handels-, Vereins- oder Partnerschaftsregister eingetragen
- [ ] Umsatzsteuer-ID oder Wirtschafts-ID, falls vorhanden
- [ ] Bei reglementierten Berufen: Kammer, Berufsbezeichnung und Staat der Verleihung, berufsrechtliche Regelungen
- [ ] Bei erlaubnispflichtiger Tätigkeit: zuständige Aufsichtsbehörde

Wer journalistisch-redaktionelle Inhalte veröffentlicht, etwa ein Magazin-Account mit eigenen Berichten, muss nach § 18 Abs. 2 Medienstaatsvertrag zusätzlich eine verantwortliche Person mit Anschrift nennen. Für ein normales Firmenprofil mit Produktbildern und Teamfotos ist das in der Regel nicht nötig.

## Wie leicht erreichbar „leicht erreichbar“ ist

Das Gesetz verlangt drei Dinge. Leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar, ständig verfügbar. Was das konkret heißt, hat der Bundesgerichtshof schon 2006 entschieden (Urteil vom 20. Juli 2006, I ZR 228/03). Zwei Klicks bis zur Anbieterkennzeichnung sind in Ordnung, und Linkbezeichnungen wie „Impressum“ oder „Kontakt“ verstehen Nutzer. Diese Linie wird bis heute auf Social Media übertragen.

Daraus folgt eine einfache Regel: Ein Link im Profil, der mit „Impressum“ beschriftet ist und direkt auf die Impressumsseite deiner Website führt, ist der sichere Weg. Der Link auf die Startseite, von der aus man das Impressum im Footer suchen muss, ist es nicht unbedingt, weil schon der Weg dorthin zu lang und unklar sein kann.

Die Verbraucherzentrale hat in ihrem Marktcheck genau die Fehler gefunden, die du vermeiden solltest: kein Impressum, Links mit mehr als zwei Klicks, tote Links, ein Impressum, das erst nach Tippen auf „mehr“ sichtbar wird oder hinter einem Linkbaum steckt, und Links auf das Impressum eines fremden Shops oder einer Agentur.

## So setzt du es auf den einzelnen Plattformen um

| Plattform | Wo das Impressum hingehört | Worauf du achten solltest |
|---|---|---|
| Instagram | Link in der Bio, Titel „Impressum“ | Mehrere Links sind möglich, das Impressum sollte als eigener Link sichtbar sein |
| Facebook-Seite | Impressum-Feld in den Seiteninfos, falls angeboten, sonst Link im Info-Bereich | Prüfen, ob es in der App ohne Umwege erscheint |
| LinkedIn-Unternehmensseite | Abschnitt „Info“ mit Link „Impressum: …“ | Website-Feld allein zeigt nur auf die Startseite |
| TikTok | Link im Profil, sonst Kurzform in der Bio | Je nach Kontotyp und Region sind Profillinks eingeschränkt |
| YouTube | Kanalbeschreibung mit Link im Bereich der Kanalinfos | Der Link muss ohne Ausklappen langer Texte auffindbar sein |
| Xing, Pinterest | Profiltext oder Info-Bereich mit direktem Link | Gleiche Zwei-Klick-Regel |

Wenn eine Plattform keinen klickbaren Link zulässt, schreibst du die Pflichtangaben direkt in den Profiltext. Das ist bei 150 Zeichen Bio-Länge auf Instagram kaum machbar, deshalb ist der Link dort die Regel.

Eine Musterformulierung für die Bio oder den Info-Bereich:

> Impressum und Datenschutz: beispiel-gmbh.de/impressum

Der Datenschutzhinweis ist rechtlich eine eigene Pflicht, lässt sich aber auf derselben Seite oder einer direkt verlinkten Seite unterbringen.

## Sonderfälle: Agentur, Standorte, Mitarbeiterprofile

Drei Konstellationen tauchen immer wieder auf.

Betreut eine Agentur das Profil, gehört trotzdem das Impressum des Unternehmens hinein, nicht das der Agentur. Anbieter ist, wer das Profil im eigenen Namen betreibt. Die Verbraucherzentrale hat genau diesen Fehler im Marktcheck gefunden.

Bei mehreren Standorten mit eigenen Profilen, etwa einer Bäckerei mit vier Filialen, muss jedes Profil zum Impressum führen. Das kann dasselbe zentrale Impressum sein, wenn alle Filialen zu einer Gesellschaft gehören. Betreibt ein Franchisenehmer einen Standort als eigenes Unternehmen, braucht sein Profil sein eigenes Impressum.

Und Mitarbeitende? Wer auf LinkedIn privat über den eigenen Job schreibt, braucht kein Firmenimpressum. Anders sieht es aus, wenn jemand im Auftrag des Unternehmens einen Account betreibt, der klar als Firmenkanal auftritt. Dann ist es ein geschäftliches Profil des Unternehmens.

## Was bei Verstößen passiert

Es gibt zwei Wege. Die zuständige Behörde kann einen Verstoß gegen § 5 Abs. 1 DDG als Ordnungswidrigkeit verfolgen; § 33 DDG sieht dafür Bußgelder von bis zu 50.000 Euro vor. Praktisch häufiger ist die Abmahnung durch Mitbewerber oder Verbände nach dem Wettbewerbsrecht. Die kostet Anwaltsgebühren und endet meist mit einer Unterlassungserklärung, die bei einem erneuten Verstoß teuer werden kann.

Meine Einschätzung: Das Risiko ist nicht dramatisch, aber völlig unnötig. Ein sauber gesetzter Link kostet fünf Minuten. Bei rechtlichen Detailfragen, etwa zu reglementierten Berufen, ist eine kurze anwaltliche Prüfung sinnvoll.

## Was sonst noch auf die Pflichtliste gehört

Das Impressum ist nur ein Punkt. Wenn du mit Influencern arbeitest oder selbst Produkte von Partnern zeigst, kommt die Werbekennzeichnung dazu, die der Artikel [Werbung auf Instagram richtig kennzeichnen](https://social-media-konzepte.de/kennzahlen-und-werbung/werbung-kennzeichnen-instagram/) erklärt. Bei Reels sind Musikrechte das zweite große Thema, mehr dazu unter [Musik in Instagram Reels für Unternehmen](https://social-media-konzepte.de/content-und-redaktionsplan/musik-instagram-reels-rechte/). Am besten hältst du alle Regeln einmal im [Social-Media-Konzept](https://social-media-konzepte.de/strategie/social-media-konzept-erstellen/) fest, damit sie nicht an einer Person hängen.

Wer viele Profile für mehrere Standorte oder Marken betreut, kann die Prüfung von Links und Pflichtangaben auch automatisieren. Das gehört zu den Aufgaben, für die sich ein kleines [KI-System für wiederkehrende Kontrollen](https://onlinebuilders.biz/solutions/ai-systems) eignet.

Nächster Schritt: Öffne jedes Firmenprofil am Smartphone, nicht am Rechner, und zähl die Klicks bis zum Impressum. Mehr als zwei, oder ein Link, der nicht „Impressum“ heißt? Dann ändern. Den Gesetzestext findest du im [§ 5 DDG bei gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/ddg/__5.html).

## Häufige Fragen

### Brauche ich als Privatperson ein Impressum auf Instagram?

Nein, solange der Account rein privat ist. Sobald du Produkte oder Dienstleistungen bewirbst, Kooperationen eingehst oder auf einen Shop verlinkst, wird das Profil geschäftsmäßig und die Pflicht greift.

### Reicht ein Link auf Linktree oder eine ähnliche Linkseite?

Riskant. Das Impressum muss mit höchstens zwei Klicks erreichbar und klar als solches erkennbar sein. Ein Linkbaum ist ein zusätzlicher Zwischenschritt, und der Link dort muss eindeutig „Impressum“ heißen.

### Darf das Impressum in einer Story-Hervorhebung stehen?

Davon ist abzuraten. Hervorhebungen sind schwer auffindbar und lassen sich nicht anklicken wie ein Link. Ein Link im Profil oder ein Textblock in der Bio ist die sicherere Lösung.

### Was kostet ein fehlendes Impressum?

Die Behörde kann nach § 33 DDG ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro verhängen. Häufiger sind Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbände, die Anwaltskosten auslösen.

Foto: Dietmar Rabich, CC BY-SA 4.0 (https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Norderney,_Friedrichstra%C3%9Fe,_Haus_Nordsee_--_2018_--_0964.jpg)